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Schlosspark des Schloss Fleesensee
Schlosspark des Schloss Fleesensee

SCHLOSS Gewinnspiel

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Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel Baumpatenschaften.

Die Fleesensee Schlosshotel GmbH, Schlossstr. 1, 17213 Göhren-Lebbin, nachfolgend SCHLOSS Fleesensee genannt, verlost im Rahmen eines Gewinnspiels die auf der Facebook-Seite (https://www.facebook.com/SCHLOSSfleesensee/) genannten Baumpatenschaften. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der/die Nutzer/in mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

1. Was kann man gewinnen?
Mit der Teilnahme hat man die Möglichkeit, 2 Baumpatenschaften für neu gepflanzte Bäume im Schlosspark zu gewinnen.

 

2. Wie kann man gewinnen?
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt unter der URL: https://www.facebook.com/SCHLOSSfleesensee. Die Teilnahme erfolgt, indem man die im Beitrag genannten Bedingungen erfüllt. Postalische Zusendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

 

3. Über welchen Zeitraum findet die Aktion statt?
Die Aktion startet nach Veröffentlichung des Beitrags und endet mit dem im Beitrag genannten Datum.

 

4. Wer kann mitmachen?
Die Teilnahme ist kostenlos und jeder natürlichen Person erlaubt. Bei minderjährigen Teilnehmern setzt SCHLOSS Fleesensee das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Eine Teilnahme erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der teilnahmerelevanten Daten. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt.

 

5. Wer wird von der Teilnahme ausgeschlossen?
SCHLOSS Fleesensee ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte oder mehrfache Teilnahme, Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Mitarbeiter vom SCHLOSS Fleesensee und der beteiligten Firmen sowie deren Angehörige dürfen an diesem Gewinnspiel nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

6. Wie wird der/die Gewinner/in ermittelt?
Unter allen Teilnehmern wird der/die Gewinnerin von SCHLOSS Fleesensee in einem unabhängigen Losverfahren ermittelt.

 

7. Wie erfahren Sie, ob Sie gewonnen haben?
Der/die Gewinner/in wird über eine Privatnachricht auf den Gewinn hingewiesen. Der/die Gewinner/in übermittelt SCHLOSS Fleesensee daraufhin seine/ihre Adresse als private Nachricht über die entsprechende Funktion auf der Facebook-Seite von SCHLOSS Fleesensee.

 

8. Wie erhalten Sie Ihren Gewinn?
Mit der Gewinnbenachrichtigung wird der/die Gewinner/in aufgefordert, SCHLOSS Fleesensee die zur Übersendung oder Übergabe des Gewinns genannten Kontaktdaten mitzuteilen. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der/die Teilnehmer/in verantwortlich.

 

9. Was passiert, wenn Sie sich nach der Gewinnbenachrichtigung nicht melden?
Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 5 Tagen nach Gewinnbenachrichtigung bei SCHLOSS Fleesensee melden, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird aus dem Kreis der gewinnberechtigten Teilnehmer*innen ein neuer Gewinner*in ausgelost. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Gewinner*in SCHLOSS Fleesensee falsche Kontaktdaten mitteilt und die Übersendung oder Übergabe des Gewinns deshalb nicht möglich ist.

 

10. Vorbehaltsklausel
SCHLOSS Fleesensee behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht SCHLOSS Fleesensee allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. SCHLOSS Fleesensee haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen. In begründeten Fällen kann der Gewinn durch gleichwertige Preise ersetzt werden.

 

11. Datenschutzbestimmungen
Ihre Sicherheit und Ihre Zufriedenheit stehen im Mittelpunkt. SCHLOSS Fleesensee speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels. Nach Ablauf des Gewinnspiels werden alle Angaben gelöscht. Die Kommentare auf Facebook bleiben allerdings bestehen und sind weiterhin öffentlich einsehbar. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Der/die Teilnehmer/in kann seine erklärte Einwilligung zur Verwendung von personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressum angegebene Anschrift SCHLOSS Fleesensee zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des/ Teilnehmers/in umgehend gelöscht. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist dann nicht mehr möglich.

 

12. Sonstiges
Die Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. SCHLOSS Fleesensee behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.

 

13. Freistellung von Facebook
Dieses Gewinnspiel wird durchgeführt von der Fleesensee Schlosshotel GmbH, Schlossstr. 1, 17213 Göhren-Lebbin. Es steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Informationen werden an SCHLOSS Fleesensee, nicht an Facebook übermittelt.

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Auffahrt des Schloss Fleesensee
Auffahrt des Schloss Fleesensee

Kontakt.

Haben Sie noch Fragen zum Gewinnspiel oder wollen mehr über das Projekt „Baumpatenschaften“ in unserem Schlosspark erfahren? Unser Team steht Ihnen für weiterführende Informationen gerne zur Verfügung – wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.