Die Verlosung wird von der 12.18. Fleesensee Schloßhotel GmbH veranstaltet. Mit Ihrer Teilnahme an der Verlosung akzeptieren Sie folgende Teilnahmebedingungen:
1. Allgemeines
Veranstalter dieser Verlosung ist die 12.18. Fleesensee Schloßhotel GmbH. Die Durchführung der Verlosung erfolgt auf Basis der nachstehenden Teilnahmebedingungen. Für die Organisation, Abwicklung sowie Gewinnbereitstellung ist die 12.18. Fleesensee Schloßhotel GmbH zuständig und verantwortlich.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Angestellte der die 12.18. Fleesensee Schloßhotel GmbH und deren Angehörige.
3. Durchführung der Verlosung
Die Teilnahme an der Verlosung ist ausschließlich in der auf der Website angegebenen Zeit möglich. Um an der Verlosung teilzunehmen, muss der Teilnehmer sich für den Newsletter registriert haben. Der Gewinn wird unter allen Teilnehmern verlost, welche diese Voraussetzungen erfüllen.
Die Auslosung wird von der die 12.18. Fleesensee Schloßhotel GmbH per Zufallsprinzip und unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt zum auf der Website angeführten Zeitpunkt.
4. Annahme des Gewinns
Der Gewinner wird schriftlich per E-Mail auf die in der Newsletter-Abonnierung angegebene E-Mailadresse verständigt. Der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 7 Tagen annehmen, indem er seine Rückantwort per Email mit seinem vollständigen Namen und Anschrift schickt. Wird der Gewinn nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt der Gewinnanspruch und es wird neu verlost. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Postadresse selbst verantwortlich.
5. Gewinn
Beim Gewinn handelt es sich um Eintrittskarten für folgende drei SCHLOSS-Events: Jubiläums-Flanierball 2018, Zweite Christmas Küchenparty und Schloss Konzert 2019. Je Event findet eine Ziehung statt. Es können pro Ziehung 2 Eintrittskarten gewonnen werden. Der Preis wird per Post an die vom Gewinner übermittelte Postanschrift geschickt. Der Gewinn kann nicht in Bar ausgezahlt oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.
6. Störungen im Ablauf; Haftung
Die 12.18. Fleesensee Schloßhotel GmbH behält sich vor, die Verlosung jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs der Verlosung besteht oder die Verlosung aus rechtlichen Gründen unzulässig ist. Die 12.18. Fleesensee Schloßhotel GmbH hat das Recht, Teilnehmer von der Verlosung auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder die Verlosung manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen. Dies gilt auch für Teilnehmer, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.
7. Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Verlosung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.